Gleitschirmfliegen ist hier in unserem Gelände untersagt!
Unser Fluggelände ist ausschließlich für Starts und den Schulungsbetrieb mit (nicht motorisierten) Drachen zugelassen. (Erlaubnis des DHV als Beauftragter des Bundesministeriums für Verkehr vom 1. Juli 2004 und 2. November 2005).
Da unser Flug- und Schulungsgelände im Landschaftsschutzgebiet „Albtalplatten und Herrenalber Berge“, sowie im „Natura 2000“ – Gebiet liegt, haben wir verständlicherweise entsprechende Auflagen einzuhalten. Der Verein ist verantwortlich dafür, dass diese von allen Pilotinnen und Piloten eingehalten werden.
Wir können unser Gelände nur erhalten, wenn wir einerseits geforderte behördliche Auflage erfüllen und uns andererseits an die auf Vertrauen basierenden Absprachen mit den Geländeeigentümern halten. Von allen Beteiligten sind wir abhängig.
Deshalb bitten wir um Verständnis, dass sowohl Gleitschirmfliegen vom Tannschach als auch Aufziehübungen in unserem Gelände strikt untersagt sind.
Vielen Dank, der Vorstand der Althofdrachen e. V.